Wahlen zum Elternbeirat

Jedes Jahr finde Wahlen zum Elternbeirat statt. Diese haben gem. Kinderbildungsgesetz bis spätestens zum 10. Oktober jedes Jahr zu erfolgen. In der Regel werden für jede Kindergarten Gruppe zwei VertreterInnen gewählt. Hat ein Kindergarten beispielsweise 3 Gruppen, so sollten 6 Personen (pro Gruppe 2 Personen) von den jeweiligen Eltern gewählt werden. Im Anschluss an die Wahl kostituiert sich der Elternbeirat und wählt den 1. Vorsitzenden und stellvertretenen Vorsitzenden aus beziehungsweise die erste Vorsitzende und zweite Vorsitzende.
Die gewählten Mitglieder sind dann von der Leitung der Kindertageseinrichtung den Verantwortlichen beim Jugendamt zu melden.

Wer mehr über die Rechte & Pflichten von Elternbeiräten erfahren möchte, kann sich gerne mittels dem Ratgeber für Elternbeiräte informieren, den ihr beispielsweise als Download auf der Seite des Landeselternbeirats finden könnt Handbuch für Elternbeiräte.

Für alle Interessierten Elternbeiräte im Stadtgebiet Pulheim, haben wir eine Whatsapp Coummunity Gruppe eingerichtet, mit dem Ziel uns zu vernetzen und gegenseitig zu unterstützen.
Habt ihr Interesse oder Fragen zu dem Thema, dann schreibt uns gerne an kontakt@elternbeirat-pulheim.de.

 

Wahlen zum Stadtelternrat

Die Möglichkeiten zum weiteren Engagement für Eltern hören mit der Wahl zum Elternbeirat allerdings nicht auf,…

Auch auf Stadtebene gibt es Wahlen.

Gewählt wird der Stadtelternrat – SEPU auch landläufig bekannt als JAEB bzw. Jugendamts Elternbeirat. Eine Liste aller JAEB’s in NRW findet ihr übrigens auf der Seite des Landeselternbeirats (LEB): https://www.lebnrw.de/ueber-uns/jaebs/.

Jedes Jahr finden Wahlen zum Elternbeirat statt. Jede Kindertageseinrichtung erhält damit eine Stimme um den Pulheimer Stadtelternrat (SEPU) zu wählen. Der Termin findet meistens in der Woche nach dem 10. Oktober statt.

Der Stadtelternrat – wird fälschlicherweise oft so verstanden, dass dieser nur die Elternbeiräte der 13 städtischen Einrichtungen vertritt. Dies ist aber nicht richtig. Er vertritt die Elternschaft aller – also auch freie Träger wie Elterninitiativen, kirchliche Träger usw.

Der Stadtelternrat hat eine wichtige Besonderheit, die es hervorzuheben gilt, denn er stellt eine(n) Delegierte(n) im Jugenhilfeausschuss (JHA) und hat damit die Möglichkeit zwar kein Stimmrecht auszuüben aber als beratendes Mitglied jederzeit gehört zu werden und auch dem Nichtöffentlichen Part beizuwohnen.

Zudem entsendet der Stadteleternbeirat einen Landesdelegierten, der mit den anderen gewählten Landesdelegierten im ständigen Austausch mit dem Vorstand des LEBs ist. Dies ermöglicht es Erfahrungen auf Landesebene auszutauschen und auch mit anderen Verbänden und den gewählten PolitikerInnen in NRW in Austausch zu kommen.

Wahlen zum Landeselternbeirat

Die Möglichkeiten zum weiteren Engagement für Eltern hören auch mit der Wahl zum SEPU bzw. JAEB allerdings nicht auf,…

Auch auf Landesebene gibt es Wahlen.

Gewählt wird der Landeselternbeirats (LEB) in NRW in der Regel im Zeitraum vom 12. November bis 30. November. Zur Durchführung der Wahlen, sind die Jugendämter verpflichtet, die Delegierten dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) und Landeselternbeirat (LEB) mitzuteilen, damit diese die Wahlunterlagen entsprechend versenden können. Aufgefordert zur Mitteilung und Teilnahme an dem Prozess wurde die Stadt Pulheim mit einem Rundschreiben vom 25. September 2024 durch den LVR.

An dieser Stelle möchten wir einen Disclaimer einbringen, um zukünftige Stadtelternräten zu helfen, aus unseren Erfahrungen zu lernen… denn wir halten unser Recht darauf an Wahlen teilnehmen zu dürfen, zu kandidieren und durchführen zu dürfen als eines unserer wichtigsten Grundrechte in einem demokratischen System.

Wichtig zu wissen:

Im Jahre 2024 kam es zu personellen Veränderungen beim Jugendamt der Stadt Pulheim, durch den Weggang von Frau Schlösser als Jugendamtsleitung.

Leider hat die Übergabe und somit der Kommunikationsfluss (um es diplomatisch auszudrücken) nicht besonders gut funktioniert. Und somit kam es wie es kommen musste, die Stadt Pulheim bzw. das Jugendamt versäumte es der Melde Pflicht nachzukommen, und die vom SEPU bestimmten Personen rechtzeitig dem LEB Vorstand und LVR zu nennen. Die Nennung erfolgte erst am 29. November.

Aufgrund des Versäumnisses des Jugendamtes Pulheim, konnten wir leider Niemanden zur Wahl für den Vorstand des LEBs aufstellen. Immerhin konnten wir noch mit Stichtag 30. November die Wahlzettel ausfüllen und somit den neuen LEB Vorstand mitwählen bestehend aus 15 Mitgliedern wählen.

Wir hoffen sehr, dass sich dieser Vorfall im Jahr 2025 nicht wiederholen wird. Seitens der Stadt Pulheim, wurde uns jedoch versichert, dass man sich dahin gehend in diesem Jahr verbessern möchte.

Was wir daraus gelernt haben?

1. Eine Wahl ist nicht selbstverständlich
2. Ohne Hilfe und Unterstützung geht es nicht
3. Wir müssen die Verantwortlichen immer wieder an Ihre Pflichten und somit unsere Rechte erinnern
4. UND somit gilt Vertrauen ist gut aber Kontrolle ist wichtig!

 

Wir sind daher durchaus den Beiden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Herrn Michael Kahsnitz als auch Herrn Torsten Rekewitz für Ihre Unterstützung dankbar.